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BekanntmachungKatholische Kirchengemeinde St.Hubertus – St. Mariä-Geburt Die Wählerliste(*) für die Kirchenvorstandswahlliegt von Montag, dem 14. Februar 2011 bis einschließlich Montag, dem 21. Februar im Pfarramt, Hubertusstraße Nr. 3 an den Werktagen täglich von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht der Wahlberechtigten aus. Einsprüche gegen die Wählerliste sind während der Auslegungsdauer bei dem Unterzeichner unter Angabe der Gründe einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt. 51061 Köln (Hubertusstraße 3), den 12. Februar 2011 DER VERMÖGENSVERWALTER |
*) Die Wählerliste ist ein Verzeichnis der Frauen und Männer, die am 26. und 27. März 2011 wählen dürfen. Sie können vom 14.-21.Februar kontrollieren, ob sie da drauf stehen und somit wahlberechtigt sind. Sie müssen auf der Liste stehen, wenn Sie im Pfarrgebiet Ihren Hauptwohnsitz haben, katholisch sind und 18 Jahre alt sind oder älter.
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