Posted by N. Groeger - 19. Dezember 2015
Alle Formulare kann man nun elektronisch ausfüllen, und dann ausdrucken.
Abrechnungsübersicht (Anlage 1)
Mitgliederliste Gruppierungen (Anlage 2)
Mitgliederliste Chöre (Anlage 3)
Auftrittsübersicht Chöre Musik (Anlage 4)
Die Mitgliederliste Gruppierungen(Anlage2) und die Mitgliederliste Chöre-Musik (Anlage3) müssen bei der Antragsstellung für das folgende Jahr, bis zum 31.10. des laufenden Jahres vorliegen. Gremien und Gruppierungen, die Pauschalbeträge bekommen, stellen einen formlosen Antrag (auch per E-Mail) für das folgende Jahr, mit Name der Gruppierung, Name des Verantwortlichen, Bankverbindung(IBAN) und wenn möglich E-Mail Adresse bis zum 31.10 des laufenden Jahres .
Abrechnungs- (Anlage1) und Auftrittsübersicht(Anlage4) müssen für das abgeschlossene Jahr bis zum 31.01. vorliegen.
Sollte bei einer Abrechnungsübersicht der ausgegebene Betrag geringer sein als der bereits ausgezahlte Betrag, muss diese Differenz gegen Quittung auf einer Kopie der Abrechnungsübersicht zurückgezahlt werden.
ALLE Formulare und Anträge können nur im
Büro Stammheim,
Salvatorstr. 3
51061 Köln – Stammheim
E-Mail: maria-geburt@t-online.de
eingereicht werden.
Nur wenn sie dort termingerecht vorliegen, werden diese Anträge auch entsprechend bearbeitet.
Nachfragen sind dort , und nur dort, unter der
Tel. Nr.: 0221/662561,
möglich.
Die anderen Pfarr/Büros der Gemeinde sind mit dem Finanzkonzept nicht befasst.
Evtl. höherer Zuwendungsbedarf sollte, ebenfalls bis zum 31.10., schriftlich begründet, beantragt werden.
Auch dieser Antrag muss im Büro Stammheim vorliegen.
Der Pfarrgemeinderat wird alle Anträge beraten.
Ein Anspruch auf Zuwendung besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf eine Erhöhung der bisherigen Zuwendung.
Hier nochmals die “Gebrauchsanweisung/Anleitung” welche Gruppierung unter welchen Bedingungen Zuwendungen beantragen kann und wie vorzugehen ist.
FK Gebrauchsanweisung 28-01-14