Pfarrgemeinderat »Christen am Rhein«

Köln: Flittard – Stammheim – Bruder Klaus

Leihordnung St.Hubertus und St.Pius X.

Posted by Florian Seiffert - 2. Oktober 2010

Der Ortsausschuss (OA) St.Hubertus und St.Pius X. diskutierte am 30.09.2010 seine Leihordnung, die er vom alten PGR „geerbt“ hatte. Diese Leihordnung ist noch bis Freitag, 08.10.2010 Entwurf. Bis dahin können OA-Mitglieder, die bei der Sitzung anwesend waren, begründet widersprechen. Am 08.10.2010 triit die Leihordnung dann in Kraft.

02.10.2010: Bisher gibt es zwei Zustimmungen per EMail, keinen Einspruch.

Leihordnung Ortsausschuss St.Hubertus und St.Pius X.

Die Leihordnung als pdf-Datei

Die Gremien-Beschlüsse zu Ausleihe werden immer wieder nachgefragt. Sie wurde am 30.09.2010 überprüft und angepasst.

  • Beschlossen in der PGR-Sitzung St.Hubertus am 26.04.1994.
  • Änderung in der PGR-Sitzung St.Hubertus am 15.11.1994.
  • Änderung in der PGR-Sitzung St.Hubertus vom 24.04.2001.
  • Änderung in der Sitzung des Ortsausschuss St.Hubertus und St.Pius X. vom 30.09.2010.

Leihordnung
Ortsausschuss St.Hubertus und St.Pius X.

  • Biersets (Tische und Bänke) Kostenlos an kirchliche Gruppierungen* und Einrichtungen. An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei «Christen am Rhein» gegen eine Leihgebühr von 5 EUR pro Set.
  • Bühne Die Bühne wird nicht an Privatpersonen verliehen. Kirchliche Gruppierungen in der Pfarrei «Christen am Rhein» können sie kostenlos leihen. Weltliche Vereine müssen aus Flittard oder Stammheim oder Bruder Klaus sein und können sie gegen eine Gebühr von 5 EURO pro Bühnenteil ausleihen.
  • Musikanlage Die Musikanlage wird nur an kirchliche Gruppierungen der Pfarrei «Christen am Rhein» ausgeliehen.
  • Bräter Kostenlos an kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen. An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei «Christen am Rhein» gegen eine Leihgebühr von 20,- EUR.
  • Friteuse Kostenlos an kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei «Christen am Rhein» gegen eine Leihgebühr von 20,- EUR.
  • Wurstkocher/-warmhalter Kostenlos an kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen An sonstige Privatpersonen und Vereine in der Pfarrei «Christen am Rhein» gegen eine Leihgebühr von 15,- EUR.
  • Sonstiges sinnvoll verleihbares Eigentum wird kostenlos an kirchliche Gruppierungen und Einrichtungen verliehen, an nicht kirchliche gegen Erbittung einer Spende – dies entscheidet Joachim Hammes.
  • Die Möbel, insbesondere die Stühle und Tische der Pfarr- und Jugendheime werden nicht verliehen (die Zuständigkeit dazu liegt allerdings beim Kirchenvorstand).

In allen Fällen muß die ordentliche und sachgemäße Handhabe gewährleistet sein. Selbstverständlich kommt die Entleiherin für Beschädigungen etc. auf. Ein Weiterverleihen entliehender Gegenstände ist in keinem Fall gestattet.
Über Ausnahmen dieses Regelwerks entscheidet der Ortsausschuss(-Vorstand) in St.Hubertus und St.Pius X. Eine Absprache zur Ausleihe ist frühzeitig mit Joachim Hammes zu treffen. Eine Ausleihe beispielsweise über ’Bekannte’, ’Schlüsseldienst’, ’KV-Mitglieder’ etc. ist nicht gestattet.

* Kirchliche Gruppierung sind beispielsweise: Messdiener, Lektoren, Ortsausschuss, Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand, Jugendgruppen, Kirchenchor, Cantemus, Frauengemeinschaft(en) etc.. Kirchliche Vereine sind z.B. die Schützen und alle die, die einen kirchlichen Bezug in ihre Satzung verankert haben. Somit sind Musik-Corps und Karnevalsgesellschaft keine kirchlichen Vereine. Kirchliche Einrichtungen sind z.B. unsere Kindergärten.

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