Am 22.05.2019 tagte der ‚Lenkungskreis 2035‘ in St.Hubertus.
Anwesend sind:
Drei Mitglieder des Kirchenvorstands (KV), zwei Mitglieder des Pfarrgemeinderates (PGR), zwei Mitarbeiter des Generalvikariats (eGV), unser Verwaltungsleiter und unser Architekt Thomas Duda.
Pfarrer Cziba ist im verdienten Urlaub.
Wir sprechen von 16:30h – 18:50h.
Nachdem ich mich zwei Monate im eGV um einen Termin bemüht hatte, um uns mit den Fachabteilungen Bau, Recht und Pastoral zusammen setzen zu können, klärte mich eine Mail vor zwei Tagen auf, dass mit den beiden heutigen Vertretern des eGV alles Notwendige besprochen sei und sie unsere Fragen werden beantworten können.
Zwei meiner Fragen waren:
- St.Johannes Ev. ist für die Profanierung vorgesehen. Dürfen wir das Grundstück verkaufen? Muss es verpachtet werden? Dürften wir einen Verkaufserlös zu 100% z.B. in eine Erweiterung eines Kindergartens investieren?
- Die Kirche St.Pius X. wollen wir abgeben (wenn möglich). Wie sähe ein Pacht- oder Nutzungsvertrag aus? Was ist möglich? Dürfen wir Kirche und Grundstück verkaufen? Was dürfen wir mit dem Erlös machen? Dürfte man den Erlös benutzen, um andere Gebäude zu sanieren oder ein neues Pfarrzentrum zu bauen? Was ist, wenn wir St.Pius X. nicht abgeben können (weil sich niemand findet, der St.Pius X. übernehmen möchte). Düfen wir das Ensemble aus Pfarrheim und St.Pius X. so umbauen, dass z.B. (Sozial-)Wohnungen entstehen, die dann den Kirchenbau St.Pius X. finanzieren?
- Neu hinzugekommen ist seit dem 05.05.2019 die Frage: Ist es genehmigungsfähig das Pfarrheim St.Bruder Klaus für einen Euro an einen Trägerverein abzugeben?
St.Johannes eV. Unser Besitz in St.Johannes ist ein Grundstück (das war vorher nicht so klar, es hätten auch mehrere Parzellen sein können). Den Teil des Grundstücks, auf dem die Kirche St.Johannes eV. steht, dürfen wir nicht verkaufen! Das eGV genehmigt heutzutage keine Grundstücksverkäufe mehr. Nirgendwo!
Ein Verkauf brächte einen Erlös, der in ein paar Jahren aufgebraucht wäre – Pacht hingegen fließt Jahr für Jahr. “Wir denken in Jahrhunderten“ sagt das eGV.
Das Grundstück auf dem die Kirche St.Johannes eV. steht, kann also nur in Erbpacht vergeben werden. Möglich ist also: Ein Investor pachtet das Grundstück, reißt die Kirche ab und baut z.B. Wohnungen.
Der Kindergarten in St.Johannes, der auch auf dem einen Grundstück steht, bekommt eine Gruppe aus Mariä Geburt (die dem Pfarrzentrum weicht) dazu und wird entweder aufgestockt oder neu gebaut oder es findet sich eine Lösung in Zusammenhang mit der Wohnbebauung auf dem Gelände der Kirche St.Johannes eV. Was es da für Möglichkeiten und Optionen gibt, wird der KV mit Hilfe von Architekt Duda konkretisieren. Gleichzeitig beginnen nun Gespräche mit Investoren, die an der Pacht und Bebauung des Grundstücks St.Johannes eV. Interesse haben. Wir freuen uns auf Vorschläge.
Wie hoch ist Pacht? Pacht berechnet sich nach dem Bodenrichtwert (den man im Internet für jede Gegend nachschauen kann). Das eGV sagt: 5% des Bodenrichtwertes beträgt die Pacht (pro Jahr und Quadartmeter). 70% der Pachteinnahmen gehen an das Erzbistum, 30% fließen in die Gemeinde. Eine Senkung der Pacht ist unter bestimmten Umständen möglich, muss aber genehmigt werden.
St.Pius X. Hier gibt es wenig Handlungsmöglichkeiten. Eine Änderung des Ensembles St.Pius X. zu Wohnraum z.B. für ältere Menschen ist nach Einschätzung des eGV und des Architekten Duda wegen des Denkmalschutzes nicht möglich, dazu kommt noch das Urheberrecht des Architekten Schürmann – d.h. eine Lösung geht nur zusammen mit Familie Schürmann und dem Denkmalschutz. Die beste Lösung ist nach wie vor die Abgabe an eine andere Religionsgemeinschaft. Die Tür für die syrisch-orthodoxe Gemeinde ist weiter offen, sie haben sich aber leider nicht mehr gemeldet.
Ein bisschen strittig sind die Betriebskosten für St.Pius X. Die letzten Zahlen der Revison von 1999 (was anderes haben wir nicht) schätzten die Betriebskosten jedes ‚Kirchturms‘ bei uns auf ca. 100.000,-€ pro Jahr. Das eGV bezweifelt das. Es müsse deutlich weniger sein. Leider liegen Zahlen der Rendantur dazu nicht vor!
Aus der Höhe der Kosten folgt die Dringlichkeit mit der wir eine Abgabe betreiben müssen.
St.Hubertus Für heute gibt es keinen Besprechungsbedarf.
St.Bruder Klaus Spannend ist der nun von St.Bruder Klaus in den ‚Ring geworfene Hut‘. Das Grundstück mit Pfarrheim kann nicht verkauft werden. Genauer: Das eGV genehmigt einen Verkauf nicht. Es geht also nur Erbpacht. Wahrscheinlich müsste mit dem Pfarrheim auch die angrenzende ‚Küsterwohnung‘ (?) mit vom Trägerverein übernommen werden, da Grundstück und Gebäude eine Einheit bilden, sagt das eGV. Ein Trägerverein müsste also Wohnung plus Pfarrheim in Erbpacht übernehmen und wäre dann für Betrieb und Erhalt alleine und selbst verantwortlich. Die Gemeinde wäre finanziell ganz raus.
Ich weise auf das Beispiel unter https://pfarrheim-hk.mauniewei.de/ hin (mit Dank an HS). Das Aktenzeichen K 080-44-410 teile ich dem eGV noch per EMail mit.
Das Risiko der Gemeinde bestünde darin, dass ein Trägerverein auch Pleite gehen könnte und die Gemeinde bekäme dann keine (symbolische) Pacht und hätte eine ‚Ruine‘ auf dem Grundstück. Ja, aber das Risiko besteht bei jedem Pachtvertrag.
Das eGV weist uns darauf hin, dass wir auf ca. 18.000,-€ Pacht pro Jahr verzichten, die wir einnehmen könnten, wenn das Grundstück plus Wohnung plus Pfarrheim in Erbpacht an einen Investor ginge …
Das eGV kann sich vorstellen einen erniedrigten Erbpachtzins zu genehmigen. Ob ein Erbpachtzins von einem Euro möglich ist, bleibt offen. Bisher wurden nur Kirchengebäude für ‚umsonst‘ mit dem Grundstück auf dem sie stehen in Erbpacht abgegeben, keine Pfarrheime plus Wohnung. Aber unmöglich scheint eine Abgabe für eine symbolische Summe für das eGV nicht zu sein.
In jedem Fall muss ein Konstrukt: Gemeinde gibt Wohung plus Pfarrheim in Erbpacht zu einem symbolischen Preis ab, durch unseren PGR+KV und dann durch den Vermögensrat des erbischöflichen Generalvikariats. Der muss zustimmen. Dazu sind Unterlagen erforderlich, die deutlich machen, dass ein eingetragener Verein (Trägerverein) die finanzielle Kraft hat, das ganze (auf Dauer) zu stemmen.
Die Rendantur hat mittlerweile Zahlen zu den Betriebskosten der Pfarrheime vorgelegt. Diese müssen noch auf Plausibilität geprüft werden. Über Weitergabe und/oder Veröffentlichung entscheidet der Kirchenvorstand.
Die nächste Sitzung des Lenkungskreises 2035 (Nr #10) ist am 04.09.2019 um 17:00h, anschließend ist um 20:00h Kirchenvorstandssitzung.
Richten Sie (höfliche) Fragen und Kommentare gerne an mich.
Florian Seiffert, Pfarrgemeinderat